Menschenrechtsstrategie

Turck Holding GmbH
G R U N D S A T Z E R K L Ä R U N G
über die Menschenrechtsstrategie der TURCK-Gruppe

(Version V_1.0 gültig ab: 1. Januar 2025)

 

A. Rechtsgrundlage

Die Turck Holding GmbH gibt diese Grundsatzerklärung auf Grundlage des § 6 Absatz 2 Satz 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im eignen Namen sowie für den eigenen Geschäftsbereich (zusammenfassend nachfolgend auch „TURCK“) ab. Jede neue Version dieser Grundsatzerklärung ersetzt mit ihrem Inkrafttreten die jeweils vorhergehende Version.

 

B. TURCKs Bekenntnis

TURCK bekennt sich zu einer rechtmäßigen, gesellschaftlich verantwortlichen und ökologischen Unternehmensführung. Insbesondere die Achtung von Menschenrechten ist von elementarer Bedeutung für TURCK, was durch diese Grundsatzerklärung zum Ausdruck gebracht wird.

 

C. TURCKs Grundsätze

TURCK hat im TURCK Code of Conduct vom 30.11.2020 die wesentlichen Grundsätze seiner weltweiten unternehmerischen Tätigkeit niedergelegt. Den Menschenrechten kommt dabei eine fundamentale Bedeutung zu. Mit dem TURCK Code of Conduct verpflichtet sich TURCK zur weltweiten Einhaltung der darin definierten Grundsätze im eigenen Geschäftsbereich und darüber hinaus, insbesondere in der Lieferkette.

Der TURCK Code of Conduct ist dieser Grundsatzerklärung im Wortlaut beigefügt und weltweit in deutscher und englischer Sprache abrufbar unter https://www.TURCK.de/de/verhaltenskodex-1590.php

Für den gesamten eigenen Geschäftsbereich bildet der TURCK Code of Conduct die Grundlage des täglichen Handelns. Um dieser Selbstverpflichtung gerecht zu werden, hat TURCK Prozesse implementiert, um die Einhaltung der selbstgegebenen Grundsätze sicherzustellen, unter anderem auch in der Lieferkette.

 

D. Risikobewusstsein, Risikoanalyse, Risikokontrolle und -abhilfe

Zur Identifizierung menschenrechts- und umweltbezogener Risiken führt TURCK einen ständigen Austausch mit allen Stakeholdern weltweit. Aufgrund unserer weltweiten Geschäftstätigkeit priorisieren wir im eigenen Geschäftsbereich die Risikoschwerpunkte Arbeitssicherheit und Arbeitsbedingungen.

Um das Eintreten etwaiger Risiken zu vermeiden, hat TURCK präventiv verschiedene Maßnahmen abgeleitet und führt einen laufenden Risikodialog innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs. So schafft TURCK ein gemeinsames Risikobewusstsein. Dieses gemeinsame Bewusstsein bildet die Grundlage für die Erreichung der gemeinsamen Ziele, insbesondere auf dem Gebiet der Menschenrechte. Zahlreiche Maßnahmen dienen bereits jetzt der Erreichung dieser Ziele. Die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen wird regelmäßig geprüft, etwa durch interne und externe Audits. Dabei kann regelmäßig festgestellt werden, in welchen Bereichen Verbesserungen möglich und nötig sind, um mögliche Risiken noch besser zu kontrollieren und diesen endgültig abzuhelfen.

Zudem hat TURCK ein globales Whistleblowing-System eingerichtet, über das weltweit mögliche Verstöße und Verdachtsfälle gemeldet werden können, auch anonym. Das TURCK Whistleblowing-System ist über folgenden Link zu erreichen https://www.TURCK.de/de/whistleblowing-46329.php Das Whistleblowing-System genügt höchsten Sicherheitsstandards, um Whistleblower bestmöglich zu schützen.

Die globalen Märkte und das Geschäftsumfeld verändern sich stetig. Daher prüft TURCK regelmäßig, ob sich die mit seinem Handeln verbundenen Risiken verändert haben und eine Anpassung der Grundsätze erforderlich machen. Dies geschieht stets unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Grundsätze des TURCK Code of Conduct und unter Beteiligung aller Stakeholder.


Halver, den 20. Dezember 2024
Turck Holding GmbH
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ZVEI-Code of Conduct zur gesellschaftlichen Verantwortung

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